Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen 

Auch in den herausfordernden Zeiten der Pandemie ist unser oberstes Ziel die sichere Durchführung unserer Veranstaltungen und Kurse. Es ist es uns ein besonderes Anliegen auch bereits im Vorfeld transparent zu kommunizieren. Unser Ziel ist es, dass Du Dich auch in unbeständigen Zeiten und trotz der sich ständig verändernden Maßnahmen und Vorgaben zu unseren Veranstaltungen anmelden kannst.
Aus diesem Grund möchten wir Dich auf das Thema Reise-Rücktrittsversicherung hinweisen.

Hinweis Reiserücktrittsversicherung:
In Reiseversicherungen sind mittlerweile häufig viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, inkludiert.
Im Rahmen diverser Reise-Rücktrittsversicherungen kannst Du dann von Deiner Buchung zurücktreten, wenn Du an Covid-19 erkrankst.
Zusätzlich bieten die Versicherungsgesellschaften häufig für die Reise-Rücktritttsversicherung einen speziellen Corona-Zusatzschutz,
den Du zusätzlich zu einer schon vorhandenen Reise-Rücktrittsversicherung abschließen kannst. Damit bist Du z. B. auch bei einer möglichen Quarantäne abgesichert.

Sonderregelung Covid-19:

Für den Fall, dass der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund der Covid-19 Pandemie absagen muss (z.B. aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beteiligten) wird der Veranstalter einen Gutschein ausstellen.

Allgemein:

Ein paar Regeln müssen sein. Veranstaltungsteilnehmer erkennen mit Anmeldung zu einer Bollenhut.bike-Tour/Kurs die jeweiligen Regeln als verbindlich an. Bitte schaut Sie Euch an.

Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einer geführten Mountainbike Tour von Bollenhut.bike erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist

Auf der Website www.bollenhut.bike und den dazugehörenden Subdomains befinden sich unter Umständen Links zu anderen Seiten im Internet.

Wir weißen darauf hin, dass Bollenhut.bike keinerlei Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten hat. Daher übernimmt Bollenhut.bike keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und verweist auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen dieser Webseiten.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Bollenhut.bike bietet unterschiedliche geführte Bike Touren, Wanderungen und Schneeschuhtouren an. Mit der Anmeldung bieten Sie (Kunde) dem Veranstalter (Bollenhut.bike) den Abschluss eines Vertrages an. Inhalt des Vertrages sind die angebotenen und vereinbarten Leistungen. Soweit der Kunde mit seiner Anmeldung weitere Teilnehmer anmeldet, haftet der Anmelder auch für diese, es sei denn, dass er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgelehnt hat. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine entsprechende Bestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Für den Vertrag gelten ausschließlich die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von Bollenhut.bike. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Bezahlung

Der Preis ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung. Bei frühzeitig gebuchten Reisen/Touren ist der volle vereinbarte Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage zu leisten. Bei kurzfristigen Anmeldungen (bis max. 2 Werktagen vor Tour Begin) erfolgt die Bezahlung vor Tour antritt direkt an den Guide.

3. Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Touränderungen können durch den Tourguide vor Ort, im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Überschwemmung oder schlechtes Wetter, vorgenommen werden. Für entsprechenden Ersatz und gleichwertige Touren wird bestmöglich gesorgt. Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Abgebrochene Touren aufgrund von Gewitterneigung oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Tour Preises oder Teilen hiervon. Touranpassungen behalten wir uns aufgrund von äußeren Umständen oder Gruppenleistungsfähigkeit vor.

4. Voraussetzungen der Teilnehmer

Jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Tour genügt kann an den sportlichen Touren teilnehmen. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tourguide jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind ein technisch einwandfreies Mountainbike bzw. Rennrad oder Tourenrad (je nach gebuchter Tour), eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung (passender Fahrradhelm, Handschuhe, Radbrille), eine der Witterung entsprechende Kleidung sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

Während allen Touren besteht zwingend Helmpflicht sowie ein Alkoholverbot.

5. Rücktritt durch Kunden

Sie können jederzeit vor Reise-/Tourbeginn von der Reise/Tour zurücktreten. Mit dem Zugang Ihrer Abmeldung wird diese wirksam. Die Stornogebühren steigen in Abhängigkeit der verbleibenden Tage bis zum ursprünglich gebuchten Tour-/Reisebeginn.

  • bis 4 Wochen vor Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 20% des Ticketpreises
  • 28 bis 22 Tage vor Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 30% des Ticketpreises
  • 21 bis 15 Tage Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 50% des Ticketpreises
  • 14 bis 1 Tag Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 75% des Ticketpreises
  • Nicht-Antritt/Anreise oder Absage am Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 100% des Ticketpreises

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen terminliche Änderungen/Umbuchungen gewünscht, fallen in jedem Fall Umbuchungsgebühren von 20% des gebuchten Leistungspakets an.

6. Rücktritt durch Veranstalter

Stört der Kunde die Durchführung der Tour trotz Abmahnung des Guides oder verhält er sich in einem solchem Maß vertragswidrig, das die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, kann der Guide ihn von der weitern Tour ausschließen. Hierzu zählt insbesondere, wenn der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. In diesem Falle behält Bollenhut.bike den Anspruch auf den Tour/Kurs Preis.

7. Vertragskündigung durch höhere Gewalt

Wird der Tour Verlauf in Folge höherer Gewalt unmöglich gemacht oder ist eine Absage aus Sicherheitsgründen geboten, so können sowohl der Kunde als auch Bollenhut den Vertrag für den geplanten Termin kündigen. Bollenhut.bike ist berechtigt, dem Kunden 3 Ersatztermine zur Umbuchung, auch im Folgejahr anzubieten. Falls dies nicht möglich sein sollte, erstatten wir den Reisepreis abzüglich der Stornogebühren die bei dritten Leistungsträgern (z.B. Gasthof, Hotel) anfallen können.

8. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen terminliche Änderungen/Umbuchungen gewünscht, fallen in jedem Fall Umbuchungsgebühren von 20% des gebuchten Leistungspakets an.
Der Teilnehmer kann bis zum Tour Antritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den besonderen Tour Erfordernissen nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.

9. Gutscheine

Unsere Touren-/Kursgutscheine sind jeweils 1 Jahr nach Kaufdatum gültig. Wertgutscheine über feste Geldbeträge sind 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres gültig. Eine Auszahlung des bereits gezahlten Gutscheinpreises ist nicht möglich.

10. Haftung

Soweit Bollenhut.bike für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Bollenhut unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Bollenhut.bike unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung von Bollenhut.bike ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von Bollenhut.bike ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich an Bollenhut.bike unter der auf www.bollenhut.bike Rubrik „Kontakt“ veröffentlichter Anschrift zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.

11. Haftungsbegrenzung/Verhalten der Teilnehmer

Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen.

Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter www.dimb.de nachgelesen werden.

Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbike Touren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.

Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Weder Bollenhut noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

Während allen Touren besteht zwingend Helmpflicht sowie ein Alkoholverbot.

12. Aufgaben des Guides

Sofern nichts Anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tour Verlauf und die Tour Dauer, z. B. aufgrund von Witterung und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

13. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour/Wanderung sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Veranstalter

Bollenhut.bike GbR
Silke Herbstritt & Renè Schikowski
Talstr. 60
79286 Glottertal
+49 151-29508979

mail@bollenhut.bike